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Das Erbrecht gewinnt im alltäglichen Leben eine immer größere Bedeutung. Angesichts ständig wachsender Vermögenswerte und gesellschaftlicher Veränderungen sind bereits lebzeitige, aber auch Verfügungen von Todes wegen im Interesse der Erben unerlässlich geworden. Allein aus steuerlichen Gründen sind z.B. Übertragungen von Immobilienvermögen auf Angehörige noch zu Lebzeiten des Erblassers von großer Bedeutung.
Aber auch um Rechtsstreitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor Abfassung eines Testaments fachanwaltliche Beratung einzuholen. Hier stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Haunhorst und Herr Rechtsanwalt und Notar Stein beratend zur Seite.
In ihrer Funktion als Notare bereiten sie nach umfangreicher Beratung auf Sie zugeschnittene Verträge und Testamente vor und beurkunden sie.
Haben Sie schon an eine Vorsorgevollmacht gedacht? Wer vertritt Sie in welchem Umfang, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können? Auch hier ist anwaltliche Beratung geboten, um Überraschungen zu vermeiden!
Einen Erklärfilm zum Thema Vererben und Verschenken können Sie hier abrufen.
Sekretariat
Gerne bearbeiten wir Ihre Anfragen zum Erbrecht und bereiten Ihre Unterlagen für Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Haunhorst bzw. Herrn Rechtsanwalt und Notar Stein vor. Die freundliche Stimme am Telefon ist Frau Möcker.