Direktdurchwahl zu dem Notarsekretariat :
Eine Vielzahl von Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Erb- und Eheverträge sowie Regelungen im Gesellschaftsrecht bedarf zwingend notarieller Beurkundung! Aber auch diejenigen Rechtsgeschäfte, für die der Gesetzgeber keine Beurkundung vorsieht, wie z.B. Testamente, Vorsorgevollmachten etc. sollten aus Gründen der Rechtssicherheit von einem Notar begleitet, vorbereitet und beurkundet werden.
Unsere Notarkanzlei wird durch Rechtsanwalt und Notar Dr. Haunhorst und Rechtsanwalt und Notar Stein geführt, die nicht nur durch ihre qualifizierte Ausbildung (Fachanwalt für Gesellschaftsrecht), sondern auch durch ihre jahrelange Erfahrung im Grundstücks-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht eine optimale und den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Vertragsgestaltung gewährleisten können.
Notarfachangestellte
Unseren Notaren stehen die erfahrenen Notarfachangestellten Frau Sonja Tempel, Frau Bianca Graw-Kapels, Gina Nowak und Frau Möcker zur Seite, die den ersten persönlichen, telefonischen oder elektronischen Kontakt zu den Mandanten aufnehmen, Empfehlungen erteilen und die Verträge entwerfen. Die Feinabstimmung und Beratung erfolgt dann durch die Notare.